Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
der
Energiespeicher-Online GmbH
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) der "Energiespeicher-Online GmbH" (nachfolgend "Verkäufer" genannt), gelten für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde" genannt) mit dem Verkäufer über die vom Verkäufer in seinem Online-Shop angebotenen Waren abschließt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Präsentation der Waren insbesondere im Onlineshop stellt noch kein bindendes Angebot des Verkäufers dar.
Zunächst legt der Kunde die ausgewählte Ware in den Warenkorb. Im anschließenden Schritt beginnt der Bestellvorgang, in welchem alle erforderlichen Daten zur Auftragsabwicklung erfasst werden.Am Ende des Bestellvorgangs erscheint eine Zusammenfassung der Bestell- und Vertragsdaten. Erst nach Bestätigung dieser Bestell- und Vertragsdaten durch Klick auf den den Bestellvorgang abschließenden Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Der Kunde kann dieses Angebot auch per Fax, Email, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
Der Verkäufer nimmt das Angebot des Kunden durch folgende mögliche Alternativen an:
- Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) oder
- Aufforderung zur Zahlung an den Kunden nach Abgabe der Bestellung oder
- Lieferung der bestellten Ware
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme ist die erste eingetretene Alternative.
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, stellt dies die Ablehnung des Angebots dar. Der Kunde ist dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.
Der Vertragstext des jeweils zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Vertrages wird durch den Verkäufer gespeichert. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten, die Widerrufsbelehrung sowie die AGB werden dem Kunden per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext dem Kunden über dessen Kundenlogin kostenlos zugänglich, sofern dieser ein Kundenkonto eröffnet hat.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
Soweit der Käufer als natürliche Person einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen sind (Verbraucher), gilt Folgendes:
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
Soweit der Käufer als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), gilt Folgendes:
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Verkäufers nicht enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Ist mit dem Käufer nichts anderes vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug zum genannten Termin zur Zahlung fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei einem Verbraucher und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei einem Unternehmer zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst mit der Versendung beauftragten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich entstehender Mehraufwendungen zu verlangen.
V. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ab Ablieferung der Ware für Neuware 2 Jahre und für Gebrauchtware 1 Jahr.
Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Käufer genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Für Unternehmer gilt zusätzlich:
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit ihm vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
VII. Datenschutz
Der Verkäufer darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange der Verkäufer zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Der Verkäufer behält sich vor, persönliche Daten des Käufers an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Käufer erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Der Verkäufer wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Käufers an Dritte weiterleiten, ausgenommen soweit er gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.
Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers zu anderen als den in dieser Ziffer VII genannten Zwecken ist dem Verkäufer nicht gestattet.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Käufer Unternehmer, so sind die Gerichte am jeweiligen Firmensitz des Verkäufers für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können der Verkäufer oder der Käufer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.