Förderprogramme für neue Solaranlagen mit Stromspeicher steigern die Wirtschaftlichkeit des Systems und sollten immer in Anspruch genommen werden. Einige Bundesländer fördern ihr Projekt teilweise mit mehreren tausend Euros! Wichtig ist zu beachten, dass die Genehmigung für eine Förderung immer vor einer Auftragsgenehmigung eingeholt werden muss.
In Bayern werden Investitionskosten für einen Speicher und die Ladestation bezuschusst. Der Stromspeicher muss in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage errichtet werden und min. 3 kWh/ max. 30 kWh nutzbare Speicherkapazität vorweisen. Außerdem müssen die Solarmodule mindestens soviel Leistung erzeugen, wie der Speicher speichern kann.
Dafür erhält man 500 Euro plus 100 Euro für jede weitere Kilowattstunde Speicherkapazität. 200 Euro Zuschuss gibt es für eine Ladestation mit min. 3,7 kW Leistung. Lithium-Ionen-Batterien und Redox-Flow Speicher sind förderbar. Die Förderung muss bewilligt sein, bevor ein Angebot in Auftrag gegeben wird. Danach ist die Förderung ausgeschlossen.
In der Hauptstadt gibt es bis zu 15.000 Euro Fördermittel für einen neuen Stromspeicher. Voraussetzung ist die Kombination mit einer neu zu errichtenden Solaranlage. Das Leistungsverhältnis von PV-Anlage zu Speicher muss mindestens 1,2 zu 1,0 betragen. Wird der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt, darf der Stromspeicher größer ausfallen. Sowohl Lithium-Speicher als auch Redox-Flow Speicher werden bezuschusst.
300 Euro pro nutzbarer Kilowattstunde Speicherkapazität und einmalig 300 Euro für ein prognosebasiertes Batteriemanagement-System, machen den Kauf eines Komplettpakets in Berlin sehr interessant. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen dürfen Fördermittel beantragen. Eine maximale Netzeinspeisung des produzierten Stroms von 50% und eine Herstellergarantie für den Speicher von mindestens 10 Jahren müssen beachtet werden!
Im Rheinland sind die Bedingungen der Stromspeicherförderung recht simpel gehalten. Mindestens 5 kWp muss die Solaranlage haben und mindestens 5 kWh Speicherkapazität der Stromspeicher. Maximal 50% des Stroms dürfen eingespeist werden und der Speicher muss eine Herstellergarantie von 10 Jahren vorweisen. 100 Euro gibt es pro nutzbarer Kilowattstunde Speicherkapazität - gedeckelt bei 1.000 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz werden moderne Lithium- und Redox-Flow Speicher gefördert.
Das neue Förderprogramm Sachsen-Anhalts fördert Stromspeicher und Ladestationen. Wie üblich muss der Speicher mit einer neuen PV-Anlage gekauft werden. Wer seine bestehende Solaranlage verdoppelt ist ebenfalls förderberechtigt. Das Solar-System darf maximal 30 kWp leisten und muss im Verhältnis 1,2 zu 1,0 zum Speicher stehen. Dieser muss mindestens 2,0 kWh nutzbare Speicherkapazität haben, 10 Jahre Garantie und zu mindestens 50% Eigenverbrauch beitragen.
30% und maximal 5.000 Euro der Investitionskosten in den Stromspeicher werden vom Land erstattet. Bei Einsatz eines Hybrid-Wechselrichters reduziert sich die Förderung um 100 Euro pro Kilowattpeak-Leistung der Solaranlage. 1.000 Euro einmaligen Bonus erhält man für eine neue Ladestation mit über 3,7 kW Leistung. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen dürfen Fördermittel beantragen.
Thüringen stellt für eine neue Solaranlage mit Stromspeicher bis zu 100.000 Euro Fördermittel bereit. Voraussetzung zur Förderung der Solaranlage ist 100% Eigenverbrauch des produzierten Stroms. Zur Förderung des Speichers müssen mindestens 60% Eigenverbrauch erzielt werden und eine 8-jährige Herstellergarantie vorliegen. Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, werden jeweils 30% der PV-Anlage und des Stromspeichers gefördert.